Gastbeitrag • 01.04.2020

Einbruchschutz für Geschäfte in Zeiten von COVID-19

Vorübergehend wegen Corona geschlossen!

Einbrecher greift mit Hand in schwarzem Handschuh durch ein zerbrochenes Fenster...
Quelle: Bildagentur PantherMedia / derek@hatfielddesign.com

Es sind schwierige Zeiten, auch und insbesondere für Händler. Zahlreiche Einzelhändler müssen alternativlos die Türen ihrer Ladenlokale schließen. Neben den massiven Umsatzausfällen droht eine höhere Einbruchsgefahr.

Niemand ist vor Ort, das Geschäft und die Büros geschlossen und Einbrecher finden somit ein optimales Setting für ihre Tat vor. Die wirtschaftliche Situation ist momentan ohnehin schwer genug für Einzelhändler. Ein zusätzlicher Einbruch würde für viele eine Existenzbedrohung bedeuten. Darum ist ein ausgereiftes Sicherheitskonzept vor allem in diesen Zeiten unerlässlich.

Genau abwägen

Wie kann ein Geschäft während des Shutdowns oder auch generell nach Ladenschluss geschützt werden? Zunächst ist es wichtig, die reale Einbruchsgefahr des eigenen Geschäfts abzuschätzen. Informieren Sie sich hierzu bei der örtlichen Polizeibehörde nach den Einbruchraten in Ihrer Stadt und holen Sie sich bei den entsprechenden Stellen eine qualifizierte Beratung ein! Die jeweiligen Landeskriminalämter bieten kostenlose Beratungsgespräche an. Derzeit ist das in vielen Fällen auch rein telefonisch möglich.

Auch die Lage des Ladengeschäfts spielt mit Hinblick auf die Einbruchsgefahr eine entscheidende Rolle. In stark bewohnten Lebensräumen ist die Einbruchgefahr deutlich geringer, da eine höhere Gefahr für die Täter besteht, von aufmerksamen Nachbarn entdeckt zu werden. Doch die Lage allein schützt nicht. Vor allem nachts kann nicht sichergestellt werden, dass ein Einbruch auch tatsächlich bemerkt wird.

Besonders gefährdet sind Einzelhändler, die mit ihrem Ladenlokal in einem Gewerbegebiet ansässig sind. Hier ist keine Sicherheit durch eine belebte Straße gegeben. Vor allem nach Ladenschluss oder an Wochenenden, wenn in der Umgebung kaum mehr etwas los ist, ist die Gefahr groß. In der momentanen Situation kann hier sogar von einer andauernden Gefährdung ausgegangen werde, da viele Unternehmen ihre Mitarbeiter in Home-Office geschickt haben oder gänzlich geschlossen sind. Einbrecher sehen in der momentanen Situation eine wunderbare Chance, Bargeld, hochwertige Warenbestände, Greifware oder Abrechnungstechnik zu erbeuten.

Die Frage bleibt: Was kann ich als Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes nun tun, um mich vor solchen existenzbedrohenden Einbrüchen zu schützen?

Das können Sie jetzt tun

Kommen Sie einem Einbruch zuvor! Halten Sie Fenster und Türen in jedem Fall geschlossen. Das impliziert auch, gekippte Fenster zu schließen, denn der Einstieg ist für Täter ein Leichtes. Auch Türen sollten bewusst mit dem Schlüssel mehrfach abgeschlossen sein. Automatische Schiebetüren am Eingang sollten, falls vorhanden, über einen Rollladen oder ein Rolltor unzugänglich gemacht werden.

Ein junger, blonder Mann in Anzug: Malte Tasto, CEO der 180° Sicherheit GmbH...
Malte Tasto, CEO der 180° Sicherheit GmbH
Quelle: 180° Sicherheit GmbH

Mechanischer Einbruchschutz

Mit zusätzlichen mechanischen Sicherheitslösungen versucht man, den Tätern den Einbruch zu erschweren. Das können beispielsweise Schutzbleche, Pilzköpfe oder Querriegel sein. Die Auswahl ist groß. Der durchschnittliche Einbrecher verschafft sich mit simplem, griffbereitem Werkzeug Zugang, also Schraubenzieher oder Brecheisen. Das lässt sich mit zusätzlichem mechanischem Schutz gezielt hinauszögern. Doch wer wirklich in ein Gebäude will, der verschafft sich auch trotz mechanischem Schutz den Zugang. Deshalb reicht dieser oftmals nicht aus.

Elektronischer Einbruchschutz

Im Kontext der derzeitigen Situation braucht es also zusätzlich Sicherheitsmaßnahmen, die auch dann greifen, wenn niemand vor Ort ist. Bei zahlreichen Einzelhändlern hat sich das Konzept des Live-Einbruchschutzes zum Schutz des Ladens bewährt. Dafür wird eine Alarmanlage mit verschiedenen Meldern in den Verkaufsräumen und Büros installiert und auf eine Notruf- und Serviceleitstelle aufgeschaltet. Per Fernüberwachung kann das Geschäft auch dann geschützt werden, wenn niemand dort ist und reagieren kann.

Verschafft sich ein Einbrecher Zugang zum Laden, wird automatisch eine Live-Verbindung in die Notrufzentrale hergestellt. Parallel wird die Polizei informiert und hinzugezogen. Die Mitarbeiter in der Notrufzentrale nehmen per Lautsprecher Kontakt mit dem Täter auf und signalisieren ihm lautstark, dass er ertappt wurde. In der Regel ergreift dieser dann die Flucht und größerer Schaden kann abgewendet werden.

Überblick – Das können Sie jetzt tun:

  • Einbruchsgefahr des eigenen Ladenlokals realistisch einschätzen
  • Telefonische Beratung beim Landeskriminalamt in Anspruch nehmen
  • Simple und allgemeine Grundregeln im Einbruchsschutz befolgen
  • Mechanische Einbruchssicherungen montieren
  • Zusätzlichen elektronischen Einbruchsschutz installieren
Autor: Malte Tasto, CEO der 180° Sicherheit GmbH

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