Firmennachricht • 22.07.2015
Shopbetreiber machen Urlaub
Geht das überhaupt? Aber ja!
Endlich Sommer! Was für die einen bedeutet, die Seele baumeln zu lassen, am Meer zu liegen, die Sonne zu genießen ist für Shopbetreiber eine Zeit voller Sorgen.Der Onlineladen lässt sich nicht einfach schließen und wenn der Kunde dort nicht einkaufen kann geht er womöglich woanders hin oder, schlimmer noch, bleibt dort. Das muss nicht sein! Sommerferien, freie Zeit und Entspannung sind auch für den Shopbetreiber drin, sie müssen nur gut organisiert sein. Wie das geht? Hier ein paar Tipps.
Im Team: delegieren. Die One-Man-Show machts alleine
Ist das Team um den Webshop groß genug, kann man sich absprechen. Wie überall. Wenn das Vertrauen in die Kollegen groß genug ist und jeder seine Aufgabe und zeitweise auch die des anderen mit übernimmt, ist Urlaub auch für den Chef kein Problem.
Delegieren Sie! Gibt es eine Person, der Sie den Shop anvertrauen können? Wenn Sie Ihren Shop nicht ganz schließen, selbst aber auch nicht mit Laptop am Strand sitzen wollen, kann das eine Möglichkeit sein. Selbstredend muss Ihr Stellvertreter/Ihre Stellvertreterin über alle wichtigen Prozesse informiert werden.
Stellen Sie sicher, dass die Erreichbarkeit gewährleistet ist! Ihr Ersatz sollte telefonisch und/oder per Mail erreichbar sein. Nichts ist schlimmer als Präsenz vorzugaukeln, ohne tatsächlich ansprechbar zu sein.
Halten Sie für Ihre Stellvertretung für alle Fälle einen Kanal offen. Um üble Überraschungen nach Ihrer Rückkehr zu vermeiden, sollten Sie bei Fragen zur Verfügung stehen, auch im Urlaub. Das kann Ihnen womöglich einige Schererein im Nachhinein ersparen.
Betreiben Sie Ihren Shop alleine, kommt Arbeit auf Sie zu. Aber die ist zu schaffen!
Behalten Sie die Lieferfristen im Auge!Je kleiner die Mannschaft, umso mehr muss man selber machen. Das gilt auch hier. Der Shop muss umfangreich auf die freie Zeit vorbereitet werden. Der Hinweis auf die geplante Auszeit reicht längst nicht mehr. Wer also lediglich schreibt: „Wir machen Urlaub! Vom 15. bis 31. Juli 2015 ist unser Shop geschlossen. Alle eingehenden Bestellungen werden nach unserer Rückkehr bearbeitet. Vielen Dank“ macht einen juristisch verfolgbaren Fehler.
Es braucht mehr, um eine regelgerechte „Abwesenheitsnotiz“ auf der Webseite zu hinterlassen. Der Haken nämlich ist die Lieferfrist. Die seit dem 13. Juni 2014 geltenden Regelungen im Verbraucherrecht verpflichten Shopbetreiber zu einer Reihe von Anpassungen, darunter den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss. Wenn der Urlaubshinweis jetzt so allgemein wie oben formuliert ist, widerspricht er womöglich dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie sowie dem für den Artikel angegebenen Lieferzeitraum.
Beispiel: Sie als verantwortlicher Shopbetreiber sind bis zum 31. Juli 2015 im Urlaub. Als Lieferzeitraum für einen Ihrer Artikel ist der 20. Bis 23. Juli 2015 angegeben.
Jetzt ist der Kunde verwirrt, weil er nicht weiß, wann seine bestellte Ware ankommt. Rechtssicher handeln Sie, wenn Sie die Lieferzeit eindeutig angeben und zwar in der Urlaubsnotiz UND den Lieferbedingungen des jeweiligen Artikels.
Im Beispiel also: Lieber Kunde, wir machen Urlaub! Wir bitten um Nachsicht, dass in der vom 15. bis 31. Juli 2015 keine Ware versendet wird. Alle Bestellungen, die bis zum 13. Juli eingehen versenden wir fristgerecht. Ab dem 03. August bearbeiten wir wieder Ihre während unserer Urlaubszeit eingegangenen Bestellungen und liefern innerhalb der gewohnten und angegebenen Fristen.Für den Artikelbereich gilt: Lieferung erfolgt zwischen dem 03. und 06. August 2015.
So in etwa könnte ein rechtssicherer Text auf Ihrer Webseite aussehen.
Nach einer Einschätzung der IT-Recht-Kanzlei beschränkt sich die „Verpflichtung des Händlers nicht auf die Angabe eines konkreten Lieferdatums, sondern vielmehr auf die Angabe einer maximalen Lieferfrist, die er dann aber auch einzuhalten hat.“
Jetzt kommt es auf den Moment des Vertragsschlusses zwischen Shop und Kunde an. Die gängigsten Szenarien sind:
Szenario I: Sobald der Kunde bestellt, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Das Präsentieren der Ware des Händlers ist demnach das Angebot, das mit der Abgabe der Bestellung angenommen wird. Hier kommt der Händler nicht drum herum, die Ware zu den angegebenen Lieferfristen ab dem Vertragszeitpunkt zu versenden, um sich Beschwerden bzw. Schadensersatzpflichten zu ersparen.
Szenario II: Die Kundenbestellung stellt das Angebot dar, die Annahme durch den Händler erfolgt per Bestellbestätigung (meist automatisch generiert). Für den Händler heißt das: Ab Eingang der Bestätigung muss geliefert werden.
Szenario III: Wie oben, zusätzlich bedarf es aber einer manuell generierten Auftragsbestätigung, damit der Kaufvertrag zustande kommt. Der Händler muss das Angebot aktiv annehmen.
Je nachdem also, wann der Vertrag zustande kommt, beginnen die Lieferfristen. Denkt sich der Händler nun: solange ich mich nicht melde, bin ich auch nicht in der Pflicht, kann er abgesehen von möglichen rechtlichen Folgen zumindest sicher sein, dass der Kunde sauer ist. Oder möchten Sie etwas in den Warenkorb legen und weder Bestätigung noch Ware bekommen?
Machen Sie den Hinweis deutlich sichtbar
Etwa zwei Wochen vor Urlaubsbeginn sollte der Ferienhinweis gut sichtbar auf Ihrer Webseite erscheinen. Lassen Sie den Kunden nicht den gesamten Bestellprozess durchlaufen und klären Sie ihn erst beim Checkout auf eine urlaubsbedingte, spätere Lieferung auf. Das kommt nicht gut an. Betreiben Sie neben dem Shop auch einen Blog, dann ist das ein prima Ort, um Ihren Urlaub anzukündigen und auf eventuelle Sommeraktionen hinzuweisen. Gleiches gilt für Facebook, Twitter, Instagram, Pinterest oder sonstige soziale Kanäle, die Sie bespielen.
Bringen Sie den Sommer in Ihren Shop!Auch wenn man selbst nicht da sein mag, ein freundlicher, sommerlich aussehender Shop macht Laune und vergrätzt nicht, wenn nicht gleich geliefert werden kann. Emotionen spielen einfach eine große Rolle bei Onlineshops. Spielen Sie mit dem Urlaubsfeeling der Kunden, dann verstehen die Sie besser und das Vertrösten tut nicht so weh. Vielleicht haben Sie Produkte im Sortiment, die besonders im Sommer funktionieren? Bringen Sie sie nach vorne, bauen Sie Aktionen drum herum. Wenn es Ihnen gelingt, sommerliche Inhalte, Geschichten rund um Ihr Sortiment oder Urlaubstipps auf der Webseite zu platzieren, ist das auch nicht verkehrt.
Für Unsichere: Datenanalyse auch im Urlaub
Wer sich ohne den tägliche Check nicht entspannen kann, dem sei ein Blick beispielsweise in Google Analytics erlaubt, um Dinge auf der Webseite kurzfristig zu verändern. So ist das eben, selbstständig ist halt selbst und ständig.
Tanken Sie neue Energie!
Ihre Erholung ist wichtig, um neuen Schwung in die Bude zu kriegen. Nur wenn Ihr Shop auf Ihre Auszeit eingestellt ist, können Sie loslassen. Wenn Sie es gut gemacht haben, erwarten Sie auch keine negativen Überraschungen nach Ihrer Rückkehr. In diesem Sinne: Schöne Ferien!
Quelle: CosmoShop GmbH
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