Bericht • 24.07.2024

EU-Verpackungsverordnung 2025: Was ändert sich?

Was du hinsichtlich Verpackungsmüll, Mehrweg und Recycling beachten musst

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird voraussichtlich Ende 2025 in Kraft treten und bringt weitreichende Änderungen für den Einzelhandel. Sie zielt darauf ab, Verpackungsmüll zu reduzieren, Mehrwegsysteme zu fördern und Recycling zu verbessern. Als Einzelhändler*in musst du dich auf einige wichtige Anpassungen einstellen.  

Die Verordnung ersetzt die bisherige EU-Richtlinie und schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Der Grund: eine immer weiter wachsende Menge an Verpackungsmüll in der EU, die im Durchschnitt bei 189 kg pro Person und Jahr liegt. Der Lösungsansatz: Verpackungsaufkommen reduzieren. Die Verordnung betrifft alle Marktakteure im Lebenszyklus einer Verpackung, darunter Hersteller*innen, Händler*innen, Online-Marktplätze und Verbraucher*innen.

Worauf du dich vorbereiten musst:

Für den stationären Handel:

1. Mehrwegverpackungen werden Pflicht

  • Verboten wird: Ab 2030 dürfen keine Einwegverpackungen für Getränke und Speisen mehr beim Verzehr vor Ort verwendet werden.
  • Du musst mehr Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten, besonders bei Getränken.
  • Beispiel: Führe ein Pfandsystem für Kaffeebecher ein. Biete deinen Kund*innen einen Rabatt von 0,50 € an, wenn sie ihre eigenen Becher mitbringen.
Verschiedene Pappschüsseln.
Quelle: deeangelo60141735

2.Weniger Einwegverpackungen

  • Viele Einwegverpackungen aus Plastik werden verboten, vor allem im To-Go-Bereich. Auch betroffen: Einwegverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg, Einweg-Portionsverpackungen für Gewürze, Saucen oder Milch unter anderem in Hotels und Restaurants.
  • Beispiel: Ersetze Einweg-Plastikverpackungen für Salate oder Desserts durch Mehrwegbehälter aus Glas oder biologisch abbaubarem Material.

3.Neue Recycling-Regeln

  • Nicht mehr möglich: Verpackungen, die nicht zu mindestens 70% recycelbar sind, dürfen nicht mehr genutzt werden.
  • Tipp: Stelle Sammelsysteme für getrennte Verpackungsabfälle bereit.
  • Beispiel: Richte in deinem Supermarkt eine "Recycling-Station" ein, wo Kunden verschiedene Verpackungsmaterialien getrennt entsorgen können.

4.Kennzeichnungspflichten

  • Nicht mehr möglich: Verpackungen ohne klare Kennzeichnung zur Recyclingfähigkeit und Materialzusammensetzung dürfen nicht mehr verwendet werden.
  • Kennzeichne Verpackungen klar mit Infos zu Material und Recycling.
  • Beispiel: Verwende einheitliche, leicht verständliche Symbole für die Recyclingfähigkeit auf allen Produkten.
Getrennter Müll.
Quelle: Rawpixel

Für den Onlinehandel:

Mehrwegsysteme für Versandverpackungen

  • Verboten wird: Ab 2030 dürfen keine Einweg-Plastikverpackungen für den Versand mehr verwendet werden, wenn wiederverwendbare Alternativen verfügbar sind.
  • Tipp: Implementiere Mehrweg-Versandtaschen oder -boxen.
  • Beispiel: Nutze Dienste, die wiederverwendbare Versandtaschen anbieten und die Rücknahmelogistik übernehmen

Angaben zur Materialzusammensetzung

  • Nicht mehr möglich: Versand von Produkten ohne klare Angaben zur Materialzusammensetzung der Verpackung.
  • Ab ca. 2026: Musst du die Materialzusammensetzung für alle Verpackungen im Onlineshop angeben.
  • Tipp: Integriere diese Informationen in deine Produktbeschreibungen und Checkout-Prozesse.

Reduzierung von Füllmaterial

  • Verboten wird: Verwendung von nicht recycelbarem oder nicht biologisch abbaubarem Füllmaterial.
  • Tipp: Ersetze umweltschädliches Füllmaterial durch nachhaltige Alternativen.
  • Beispiel: Verwende statt Styropor-Chips Füllmaterial aus recyceltem Papier oder kompostierbarer Maisstärke.


Foto: EU-Verpackungsverordnung 2025: Was ändert sich?...
Quelle: LightFieldStudios

Für beide Bereiche:

Recyclingfähigkeit

  • Verboten werden: Verpackungen, die nicht die vorgeschriebene Recyclingquote erfüllen.
  • Alle Verpackungen müssen zu mindestens 70% recycelbar sein, mit steigender Tendenz.
  • Tipp: Arbeite eng mit deinen Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Verpackungen diese Anforderung erfüllen.

Melde- und Registrierungspflichten

  • Registriere dich und erstatte regelmäßig Bericht über deine Verpackungen. Das musst du bei den zuständigen nationalen Behörden machen. Die Frist für die Registrierung und Meldung wird voraussichtlich bis Ende 2025 festgelegt.
  • Lösung: Implementiere ein digitales Verpackungsmanagement-System zur einfachen Erfassung und Meldung.
  • Nicht mehr möglich: Inverkehrbringen von Verpackungen ohne vorherige Registrierung und regelmäßige Berichterstattung.

So kannst du vorgehen, um vorbereitet zu sein:

  • Sofort: Führe eine Bestandsaufnahme aller verwendeten Verpackungen durch. Identifiziere Bereiche, die von der neuen Verordnung betroffen sein werden.
  • Bis Ende 2024: Entwickle Konzepte für Mehrwegsysteme und identifiziere Alternativen für bald verbotene Einwegverpackungen. Beginne mit der Umstellung auf recycelbare Verpackungen.
  • Ab Anfang 2025: Implementiere die neuen Kennzeichnungspflichten für alle Verpackungen. Stelle sicher, dass deine Recycling-Infrastruktur den neuen Anforderungen entspricht.
  • Bis Ende 2025: Richte ein digitales Verpackungsmanagement-System ein, um die neuen Melde- und Registrierungspflichten zu erfüllen.
  • 2026-2030: Arbeite kontinuierlich an der Erfüllung der steigenden Mehrwegquoten und Recyclinganforderungen. Investiere in innovative, nachhaltige Verpackungslösungen.

Die Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung 2025 erfordert sorgfältige Planung und schrittweise Anpassungen. Durch frühzeitiges Handeln kannst du nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern dich auch als umweltbewusster Händler positionieren. Nutze diese Chance, um das Vertrauen deiner Kundschaft zu stärken und einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Katja Laska

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