„Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“
Förderprojekt für stationäre Einzelhändler
Die Corona-Krise stellt stationäre Einzelhandelsunternehmen vor große Herausforderungen.
Durch die Pandemie wird deutlich: Digitalisierung und Onlinehandel sind wesentliche Faktoren für die Zukunftsfähigkeit im Wettbewerb. Deswegen hat die NRW-Landesregierung beschlossen, (Beratungs-)Dienstleistungen für stationäre Einzelhändler mit bis zu 12.000€ zu fördern.
Im Fokus der Förderung steht die Digitalisierung des stationären Einzelhandels. Dazu gehört insbesondere der Einsatz digitaler Lösungen zur Bewältigung der Corona-Krise sowie der Auf- und Ausbau digitaler Geschäftsmodelle und -prozesse. Die hierfür notwendigen Maßnahmen werden dabei gemeinsam mit der auf den Handel spezialisierten Beratung BÖCKER ZIEMEN entwickelt.
Unterstützt wird der gesamte Prozess von der Projektplanung bis zum -abschluss. Dazu gehört auch die Abwicklung des Förderantrags, sodass sich die betreffenden Einzelhändler weiterhin voll auf ihr Unternehmen und die Sicherung der Zukunftsfähigkeit konzentrieren können.
Mit folgenden 4 Schritten wird die Wettbewerbsfähigkeit systematisch gesteigert:
- Wo steht der Einzelhändler heute, was wurde bereits angestoßen?
- Welches digitale Selbstverständnis wird angestrebt?
- Mit welchen digitalen Maßnahmen kann den Corona-Folgen begegnet werden?
- Wie ist der Erfolg messbar?
Gefördert werden können stationäre Einzelhändler, die über ein Ladenlokal in NRW und maximal 49 Mitarbeiter verfügen. Für den Umsatz bzw. die Jahresbilanzsumme besteht eine Höchstgrenze von 10 Mio. €. Außerdem darf keine Betriebsaufgabe absehbar sein.
Es gilt ein Fördersatz von 90%. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 €. Förderanträge müssen bis zum 31.08.2020 eingereicht werden, für die Projektdurchführung gilt eine Frist bis zum 31.12.2020.
Weitere Informationen gibt es hier.
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